Für den Handel über Internet, Telefon und Smartphone - Punkt Außerbörslicher Handel
Ausserbörslicher Direkthandel
Handeln Sie direkt mit dem Emittenten - was Sie beachten sollten
Preis- und Kurslimit, Limitzusätze
Da Sie nach der Kursabholung den fixen Kurs erhalten, zu dem das Geschäft abgerechnet wird, können außerbörsliche Geschäfte (Aufträge) im Gegensatz zu börslichen Aufträgen nicht mit Limits und Limitzusätzen versehen werden.
Gültigkeitsdauer
Außerbörsliche Geschäfte werden nach Annahme des gestellten Kurses (Quote) sofort durchgeführt. Dadurch kann keine zeitliche Begrenzung des Geschäftes (Auftrag) angegeben werden.
Kontodeckungsprüfung
Grundsätzlich kann bei Wertpapierkaufaufträgen höchstens der Kontorahmen ausgeschöpft werden, somit können maximal Sollzinsen laut Rahmenvereinbarungen anfallen. Die Kontodeckungsprüfung bei Außerbörslichen Kaufaufträgen erfolgt mit Kurs x Menge (ohne Berücksichtigung anfallender Spesen). Übersteigt der Abrechnungsbetrag den verfügbaren Betrag (inkl. Kontorahmen), gelten die Sollzins-Vereinbarungen mit der Bank.
Annahmezeiten der Handelspartner
Handelspartner | Handelszeiten |
---|---|
Raiffeisen Bank International AG | nationale Werte: 09:15 Uhr bis 17:30 Uhr Türkei, Tschechien: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Russland, Kroatien, Ukraine, Kasachstan: 09:15 Uhr bis 16:50 Uhr Polen, Ungarn, Rumänien, CEE und Rest Osteuropa: 09:15 Uhr bis 16:50 Uhr weitere internationale Werte: 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr |
Citigroup | wochentags 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr Eine genaue Aufstellung der Handelszeiten finden Sie hier. |
Deutsche Bank | wochentags 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr |
UBS | wochentags 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
BNP Paribas | wochentags 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
HSBC Continental Europe S.A. | Derivate auf Indizes, Gold, Devisen und Zinsen: 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr restliche Derivate: 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
Goldman Sachs | Indexprodukte: 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr Rohstoffprodukte: 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr restliche Produkte: 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
Tradegate Exchange | wochentags 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr: Aktien und ETFs |
Lang & Schwarz1 | wochentags 07:30 Uhr bis 22:00 Uhr |
Bank Vontobel AG | wochentags 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
Baader Bank AG2 | wochentags 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
Société Générale | wochentags 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr: Zertifikate, Optionsscheine, Aktien, ETFs |
1 Aus rechtlichen Gründen können Kunden der Raiffeisenbankengruppe Oberösterreich aktuell bei Lang & Schwarz nur Aktien außerbörslich handeln. Bei anderen Wertpapiergattungen (Optionsscheine, Zertifikate) wird in der Börsenauswahl zwar der Handelspartner Lang & Schwarz angezeigt, jedoch wird bei Kursanfragen die Meldung "Es ist kein ausreichendes Volumen vorhanden" angezeigt. Der Handel dieser Wertpapiere ist über die Börse jederzeit möglich.
2 Aus rechtlichen Gründen können Kunden der Raiffeisenbankengruppe Oberösterreich aktuell bei Baader Bank AG nur Aktien außerbörslich handeln. Bei anderen Wertpapiergattungen (Optionsscheine, Zertifikate) wird in der Börsenauswahl zwar der Handelspartner Baader Bank AG angezeigt, jedoch wird bei Kursanfragen die Meldung "Es ist kein ausreichendes Volumen vorhanden" angezeigt. Der Handel dieser Wertpapiere ist über die Börse jederzeit möglich.
KAUF BÖRSLICH - VERKAUF AUSSERBÖRSLICH / KAUF AUSSERBÖRSLICH - VERKAUF BÖRSLICH
Bei Kauf- und Verkaufsaufträgen können Sie aus den verfügbaren Handelspartnern plus den verfügbaren Börsen auswählen. Sie haben die Möglichkeit, einen außerbörslichen Kauf über die Börse wieder zu verkaufen bzw. einen börslichen Kauf über einen Handelspartner zu verkaufen. Ein Wertpapier, das über einen Handelspartner gekauft wurde, kann nur an einer Börse im Land des Handelspartners verkauft werden. Ein Wertpapier, das über die Börse gekauft wurde kann nur an einen Handelspartner im Land der Börse verkauft werden.
Kursangebotsanspruch
Sobald in ELBA-internet eine Kursanfrage (Quote-Request) an einen Handelspartner gestellt wird, wird ein Kursangebot geliefert, das in der angegebenen Frist angenommen werden kann. Sollte während dieser Zeit der Kurs nicht angenommen werden, verfällt das Kursangebot. Danach gibt es die Möglichkeit, sich ein neues Kursangebot des Handelspartners stellen zu lassen. Sollte zu spät auf den Button "Kurs annehmen" geklickt werden bzw. gibt es etwa Probleme bei der Datenübermittlung, besteht kein Anspruch auf das Kursangebot.
Kursänderung während Geschäftsannahme
Um im außerbörslichen Bereich ein Geschäft abzuschließen, muss nach der Kursanfrage mit dem Button "Kurs annehmen" das Geschäft abgeschlossen werden. Erfolgt in der Zeit zwischen Kursanfrage und Kursannahme eine Kursänderung des Wertpapiers, wird der Auftrag vom gewählten Handelspartner mit der Fehlermeldung "Geschäft v. Handelspartner abgelehnt, bitte neuen Kurs holen." abgelehnt und nicht durchgeführt. Der Auftrag muss - ohne Anspruch auf den vom Handelspartner vorher gestellten Kurs - neu erfasst werden. Sollte sich dieses Szenario vermehrt bei Kursanfragen wiederholen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Betreuer, damit sofort eine alternative Auftragsabwicklung in die Wege geleitet werden kann.
Doppelausführungen
Nach erfolgreicher Kursannahme wird das außerbörsliche Geschäft sofort durchgeführt und im Orderbuch mit dem Status "Voll ausgeführt" versehen. Vereinzelt kann aber die Verarbeitung der Ausführung bis zu einer Minute dauern. Bitte vergewissern Sie sich daher im Orderbuch, ob die Ausführungsdaten Kurs und Datum schon angezeigt werden und ob die Position in der Positionsübersicht bereits erhöht (Kauf) bzw. reduziert (Verkauf) wurde, bevor Sie einen weiteren Auftrag zu dieser Position geben. Ansonsten kann es zu unerwünschten Doppelausführungen kommen.
Autorisierungsverfahren
Bei einem außerbörslichen Geschäft erfolgt die TAN-Eingabe (Raiffeisen smsTAN mit PIN-Eingabe, Raiffeisen pushTAN, cardTAN, Transaktionspasswort, Digitale Signatur) aufgrund von abwicklungstechnischen Gründen bereits vor der Kursabholung. Dabei wird die Prüfung der TAN vorher abgewickelt, um den Prozess für die Kursannahme zu beschleunigen. Sie können sich mit einer TAN beliebig viele Kursangebote der jeweiligen Handelspartner stellen lassen, ohne eine neue TAN zu verwenden. Auch ein Wechsel des Handelspartners innerhalb einer Kennummer kann mit derselben TAN abgewickelt werden. Erst wenn nach einem neuen Wertpapier (neue Kennummer, ISIN, Name) in der Auftragsmaske gesucht wird oder die geöffnete Maske geschlossen wird, muss eine neue TAN verwendet werden.
Kursinformation
Es werden sowohl bei der börslichen als auch bei der außerbörslichen Auftragsmaske Kursinformationen zum gewählten Wertpapier angezeigt. Bei diesen Auskünften handelt es sich um Börsenkurse und diese verstehen sich in der Regel neartime (ca. 15 Minuten zeitverzögert). Eine außerbörsliche Kursinformation wird in diesen Masken nicht angezeigt, da die Kurse (Quotes) nicht abgespeichert werden und dadurch auch nicht darauf zurückgegriffen werden kann.
Fehlermeldung: "Vom Handelspartner wurde kein Kurs gestellt."
Wird nach Klick auf die Schaltfläche "Kurs holen" im Fenster der Kursanfrage die Fehlermeldung "Vom Handelspartner wurde kein Kurs gestellt" angezeigt, bedeutet das nicht unbedingt, dass der Handelspartner derzeit nicht erreichbar ist. In den meisten Fällen bezieht sich diese Meldung auf die ausgewählte Wertpapier-Kennnummer. Die Fehlermeldung "Vom Handelspartner wurde kein Kurs gestellt" kann folgende Gründe haben:
- Bei dem gewählten Wertpapier wurde die Knock-Out Barriere bereits erreicht und es ist daher nicht mehr handelbar.
- Das gewählte Wertpapier steht kurz vor der Knock-Out Barriere und ist daher nur mehr erschwert handelbar.
- Das gewählte Wertpapier ist zum Vertrieb in Österreich nicht zugelassen und ist daher über den Handelspartner nicht handelbar.
- Für das gewählte Wertpapier wird derzeit aus sonstigen Gründen (Handelsaussetzung, Liquiditätsunterbrechung, Kapitalmaßnahme,...) kein Kurs gestellt.
Sollte diese Fehlermeldung vermehrt bei Kursanfragen auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Betreuer, damit sofort eine alternative Auftragsabwicklung in die Wege geleitet werden kann.
Aufhebungsrecht
Im außerbörslichen Handel gelten sogenannte Mistrade-Regelungen. Nach diesen steht den Parteien ein vertragliches Aufhebungsrecht für den Fall des Zustandekommens eines Geschäfts zu nicht marktgerechten Preisen zu. Ein Geschäft kann aufgehoben werden, wenn ein Mistrade vorliegt und der jeweilige Direkthandelspartner oder die Raiffeisenbankengruppe OÖ die Aufhebung rechtzeitig verlangt. Das Aufhebungsrecht des Handelspartners gegenüber der Raiffeisenbankengruppe OÖ wirkt auch gegenüber dem Kunden. Die Raiffeisenbankengruppe OÖ ist berechtigt, bei erheblichen und offenkundigen Abweichungen des Kauf- oder Verkaufspreises vom Marktpreis, vom Vertrag mit dem Kunden mittels Stornierung des Geschäftes zurückzutreten bzw. den Ausführungspreis zu korrigieren. Ansprüche seitens des Kunden gegenüber der Raiffeisenbankengruppe OÖ in diesen Fällen bestehen nicht.
Ermittlung marktgerechter Preis
Der marktgerechte Preis eines Produktes errechnet sich primär nach dem Durchschnittspreis, der sich aus den unmittelbar vorangegangenen Geschäften im Handelssystem ergibt, nach dem Börsepreis oder durch Befragung fachkundiger Personen (sogenanntes Chefhändlerverfahren).
Mistrade-Regelungen
In der Regel liegt ein Mistrade bei einer erheblichen und offenkundigen Abweichung des Kauf- bzw. Verkaufspreises vom Marktpreis vor. Dies kann etwa aufgrund von Fehlern im Handelssystem, infolge Irrtümern des Handelspartners bei der Eingabe eines Geld- oder Briefkurses oder einer nicht zeitnahen Übermittlung von für die Berechnung des marktgerechten Preises wesentlicher Daten durch Dritte geschehen. Die Kriterien für die Geltendmachung eines Mistrades können bei den unterschiedlichen außerbörslichen Direkthandelspartnern variieren und voneinander abweichen. Der Kunde kann die jeweiligen Mistrade-Regelungen für den gewählten Direkthandelspartner unter wp@rlbooe.at oder bei seinem Berater anfordern. Die Raiffeisenbankengruppe OÖ wird den Kunden bei Vorliegen eines Mistrades ehestmöglich informieren.
Valutaregelung
Der Kassatag ist der Erfüllungstag des Geschäfts.
Bei Last- und Gutschriften entspricht die Valuta dem Kassatag. Wenn der Kassatag auf einen österreichischen Feiertag fällt, entspricht die Valuta dem Feiertag.
Handelspartner | Kassatag |
---|---|
Tradegate AG | Schlusstag + 2 Werktage |
BNP Paribas | Schlusstag + 2 Werktage |
Citibank | Schlusstag + 2 Werktage |
Deutsche Bank |
Schlusstag + 2 Werktage (bei Auftrag nach 20:28 Uhr: + 3 Werktage) |
Goldman Sachs | Schlusstag + 2 Werktage |
HSBC Continental Europe S.A. | Schlusstag + 2 Werktage |
Lang & Schwarz | Schlusstag + 2 Werktage |
Raiffeisen Bank International AG | Schlusstag + 2 Werktage |
UBS | Schlusstag + 2 Werktage |
Bank Vontobel AG | Schlusstag + 2 Werktage |
Baader Bank AG | Schlusstag + 2 Werktage (bei Auftrag nach 21:54 Uhr: + 3 Werktage) |
Société Générale | Schlusstag + 2 Werktage |
Bei Verkaufsaufträgen wird nach Einlangen der Durchführungsbestätigung eine entsprechende Haben-Vormerkung erstellt. Diese Vormerkung bewirkt eine vorzeitige Erhöhung des verfügbaren Betrags am Verrechnungskonto. Da dieser Betrag allerdings valutarisch noch nicht gebucht ist, fallen bei Überweisungen innerhalb der Valutafrist (je Handelspartner unterschiedlich, siehe Tabelle) Sollzinsen an.
Rechtliche Hinweise
Dieses Dokument wurde von der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG (RLB OÖ) ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Die enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung - vorbehaltlich von Änderungen und Ergänzungen. Die RLB OÖ übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und für das Eintreten von Prognosen. Die Inhalte sind unverbindlich und stellen weder ein öffentliches Angebot noch eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf dar. Da jede Anlageentscheidung der individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse (z.B. Risikobereitschaft) des Anlegers bedarf, ersetzt diese Information nicht die persönliche Beratung und Risikoaufklärung durch den Kundenbetreuer im Rahmen eines Beratungsgespräches. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Finanzinstrumente und Veranlagungen mitunter erhebliche Risiken bergen. Aus der Veranlagung können sich steuerliche Verpflichtungen ergeben, die von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängen und künftigen Änderungen unterworfen sein können. Diese Informationen dienen nur der Erstinformation und enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen. Die beschränkte Steuerpflicht in Österreich betreffend Steuerausländer impliziert keine Steuerfreiheit im Wohnsitzstaat. Ausführliche Risikohinweise und Haftungsausschluss unter www.boerse-live.at/disclaimer.