Für den Handel über Internet, Telefon und Smartphone - Punkt Sonderfälle
Sonderfälle
Informationen zu möglichen Sonderfällen im Online-Wertpapierhandel
Fehlfunktionen im Electronic Banking
Punkt 8 der Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen (Internet Banking und ELBA business) sieht für Fehlfunktionen im Electronic Banking folgende Haftungsbegrenzung gegenüber Unternehmerkunden vor:
Im Verhältnis zu Kunden, die Unternehmer sind, haftet die Raiffeisenbank für durch Fehlfunktionen im Electronic Banking verursachte Schäden nur dann, wenn diese Fehlfunktionen auf von der Raiffeisenbank zu vertretendes grob schuldhaftes Verhalten zurückzuführen sind. Sollte diese Haftungsbegrenzung aus welchen Gründen immer nicht wirksam sein und die Raiffeisenbank gegenüber einem Unternehmer für Schäden haften, ohne dass ein von der Raiffeisenbank zu vertretendes Verschulden vorläge, so ist diese Haftung pro schädigendem Ereignis und geschädigtem Kontoinhaber auf EUR 20.000,00 und überdies insgesamt gegenüber allen Kunden auf höchstens EUR 400.000,00 begrenzt. Die Raiffeisenbank trifft aber jedenfalls keine Haftung, wenn der Schaden durch einen unabhängigen Dritten oder sonst durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf einen Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen der Mittel der automationsunterstützten Datenverarbeitung der Raiffeisenbank beruht.
Auftragserteilung über das Telefon-Service-Center
Das Telefon-Service-Center nimmt Ihre Wertpapieraufträge (außer außerbörsliche Aufträge) auch ohne Internetzugang entgegen. Voraussetzung ist eine einmalige Freischaltung von Konto und Depot. Über fachliche Informationen werden keine Auskünfte erteilt. Für produkt- oder bankspezifische Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer.
Fehlermeldung: Datenübertragung war nicht erfolgreich
Wenn nach einer Auftragserfassung die Fehlermeldung 'Datenübertragung war nicht erfolgreich' aufscheint, ist es trotzdem möglich, dass der Auftrag weitergeleitet wird. (Leitungsprobleme entstanden erst nach Abschicken des Auftrages.) Bitte kontrollieren Sie vor Erteilen eines neuen Auftrages im Orderbuch, ob der gegebene Auftrag zu sehen ist.
Störung bei abwicklung des Wertpapierauftrages
Nach Durchführung des Wertpapierauftrages am jeweiligen Handels-/Ausführungsplatz ist das Geschäft innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erfüllen bzw. abzuwickeln. Dabei kann es vorkommen, dass Kontrahenten die gesamten oder Teile der ausgeführten Aufträge nicht erfüllen können. Tritt ein solcher Fall ein, so gilt bei der Zuteilung folgende Priorisierung:
- Menge (größere Aufträge werden vor kleineren gereiht)
- Zahlungsbetrag (größere Zahlungsbeträge werden vor kleineren gereiht)
- Innerhalb der gleichen Menge/Zahlungsbetrages erfolgt eine zufällige Zuteilung durch das Abwicklungssystem.
Bei Wertpapieraufträgen an der Börse Wien und Börse Frankfurt (Parkett, Xetra) werden nach Ausführung an der Börse die Aufträge im Rahmen der Abwicklung gegenseitig aufgerechnet und nur noch der verbleibende Überhang mit den Kontrahenten abgewickelt (Netting). Dadurch wird das Risiko von nicht erfüllten Geschäften deutlich verringert, da die Geschäfte im aufgerechneten Teil jedenfalls erfüllt werden. Kommt es trotzdem zu einer Störung, gelangt die vorher angeführte Priorisierung zur Anwendung.
Jeder Kunde, bei dem es in der Abwicklung eines Wertpapier-Geschäftes zu einer Störung kommt, wird darüber informiert. Sollte aus dieser Abwicklungsstörung eine Strafzahlung gemäß gesetzlichen Vorgaben oder Marktusancen resultieren, erfolgt zur Mitte des Folgemonats eine entsprechende Gutschrift bzw. Lastschrift auf dem Wertpapier-Verrechnungskonto, wobei Privatkunden/Kleinanleger nur eine Gutschrift erhalten können.
Zu beachten ist:
- Dass ein Kauf und anschließender Verkauf nur unter Vorbehalt der tatsächlichen und fristgerechten Lieferung der gekauften Stücke durchgeführt werden.
- Dass sich eine Abwicklungsstörung auch nachteilig auswirken kann, wobei die Bank dafür Sorge trägt, dass eine Benachteiligung der betroffenen Kunden so gering als möglich gehalten wird.