Aktuelle Regelungen für österreichische Privatanleger
Kursgewinne aus Kapitalvermögen
Die aktuellen Regelungen der Wertpapierbesteuerung sehen vor, dass sowohl Erträge wie Zinsen, Dividenden und Fondserträge als auch Kursgewinne von Kapitalvermögen (z.B. aus Aktien, Anleihen, Fondsanteile) und Derivaten (z.B. Zertifikate) der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 Prozent unterliegen. Der automatische KESt-Abzug auf Kursgewinne wird nur für realisierte Kursgewinne aus (Wertpapier-) Neubestand abgezogen.
Aktien
Aktuelle Regelungen bei Aktien | |
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Laufende Erträge (Dividenden) | 27,5 % KESt |
Realisierte Kursgewinne | 27,5 % KESt |
Fonds
Aktuelle Regelungen bei inländischen Fonds | |
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Im Fonds |
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Erträge im Fonds | 27,5 % KESt |
Besteuerung der Kursgewinne im Fonds | Thesaurierte realisierte Kursgewinne: 60 % der thesaurierten, realisierten Kursgewinne mit 27,5 % |
Verlustausgleich im Fonds |
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Anleger | |
Besteuerung der Veräußerungsgewinne bei Verkauf von Fondsanteilen | 27,5 % KESt auf den Differenzbetrag Veräußerungserlös und Anschaffungskosten (ohne Anschaffungsnebenkosten) sofern der Kauf ab 01.01.2011 und der Verkauf nach dem 31.03.20212 erfolgt. Bereits besteuerte Erträge im Fonds werden bei Verkauf im Rahmen der Anschaffungskosten berücksichtigt - es kommt deshalb zu KEINER Doppelbesteuerung. |
Aktuelle Regelungen bei ausländischen Fonds | |
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Zusatzinformation | Steuerrechtliche Kategorisierung
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Anleihen
Akutelle Regelungen bei Anleihen | |
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Zinsen | 27,5 % KESt auf Kupon; keine KESt auf Stückzinsen |
Realisierte Kursgewinne | 27,5 % KESt auf realisierte Kursgewinne inklusive Stückzinsen |
Wohnbauanleihen | Kupons bis 4 % KESt-frei (mit Privatvermögenserklärung) 27,5 % KESt auf realisierte Kursgewinne |
Zertifikate
Aktuelle Regelungen bei Zertifikaten | |
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Zinsen | 27,5 % KESt |
Realisierte Kursgewinne | 27,5 % KESt |
Optionsscheine
Aktuelle Regelungen bei Optionsscheinen | |
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Realisierte Kursgewinne | 27,5 % KESt |
Funktion und Beispielrechnung laufender automatischer Verlustausgleich
Ein KESt-Abzug (27,5 %) bei positiven Wertpapiereinkünften kann mit 27,5 % der entstandenen Verluste aus Wertpapiergeschäften im selben Kalenderjahr ausgeglichen werden. Es wird maximal die bereits abgeführte KESt erstattet. Die Buchungen der KESt-Gutschriften finden laufend im Rahmen der Wertpapierabrechnung statt.
Für den Anleger ergeben sich in diesem Veranlagungsjahr 756,25 Euro zu zahlende KESt aus Wertpapiererträgen. Der Kunde erhält eine Gutschrift von 687,50 Euro beim Verkauf der Aktie mit Verlust. Durch den realisierten Verlust vom 16. Oktober reduziert sich die zu zahlende KESt auf 68,75 Euro. Nur dieser Betrag wird effektiv an das Finanzamt abgeführt.
Ihr:e Berater:in in der Raiffeisenbank informiert Sie gerne näher zu diesem Thema.
Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Steuerinformation, die eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen kann. Jegliche Haftung für die Inhalte ist ausgeschlossen. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden abhängig und kann künftigen Änderungen unterworfen sein!
Stand: Juni 2024
Rechtliche Hinweise
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